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   VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128   

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VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128 (https://dejure.org/2021,15180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128 (https://dejure.org/2021,15180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 15 ZB 20.2128 (https://dejure.org/2021,15180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BauGB § 34; BauNVO § 12 Abs. 2; BayBO Art. 6
    Erfolglose Berufungszulassung: Unzureichendes Vorbringen in Bezug auf die Abstandsflächenberechnung des Verwaltungsgerichts

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, Abstandsflächen, Drittschutz aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Drittschutz aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Drittschutz aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze ist hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Unabhängig davon, dass bauordnungsrechtliche Regelungen über die erforderliche Anzahl von Stellplätzen als solche nicht drittschützend sind, sieht der Senat auf Basis der Antragsbegründung keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass es bei der von der Baugenehmigung des Beigeladenenvorhabens umfassten Anzahl der Stellplätze (25 Tiefgaragenstellplätze und 11 weitere Außenstellplätze) und ihrer Lage (Tiefgaragenein- und -ausfahrt sowie Ausrichtung der Außenstellplätze jeweils nach Osten in Richtung L.straße) zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr oder zu einem "Zuparken" der Nachbargrundstücke im Bereich der F.-Straße mit der Folge einer für die Klägerin möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder unzumutbaren Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigen würde, kommen könnte (zum Ganzen m.w.N. vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 12).

    Vor diesem Hintergrund wurde auch kein Verfahrensfehler geltend gemacht, der eine Zulassung der Berufung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO begründen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 1.2.2021 - 15 ZB 20.747 - juris Rn. 32).

    Auch bei einer Höhe der Westwand von knapp 9 m kann daher nicht davon gesprochen werden, dass das streitgegenständliche Vorhaben dem benachbarten Anwesen der Klägerin förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Wohngebäude auf dem Nachbargrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 17; B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 20 f.).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Auch wenn aus einer Nichteinhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Abstandsflächen nicht automatisch auf eine unzumutbare Beeinträchtigung und damit auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.), scheidet im Übrigen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (zu dieser Indizwirkung vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.9.2020 - 15 B 19.1562 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Unabhängig davon, dass bauordnungsrechtliche Regelungen über die erforderliche Anzahl von Stellplätzen als solche nicht drittschützend sind, sieht der Senat auf Basis der Antragsbegründung keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass es bei der von der Baugenehmigung des Beigeladenenvorhabens umfassten Anzahl der Stellplätze (25 Tiefgaragenstellplätze und 11 weitere Außenstellplätze) und ihrer Lage (Tiefgaragenein- und -ausfahrt sowie Ausrichtung der Außenstellplätze jeweils nach Osten in Richtung L.straße) zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr oder zu einem "Zuparken" der Nachbargrundstücke im Bereich der F.-Straße mit der Folge einer für die Klägerin möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder unzumutbaren Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigen würde, kommen könnte (zum Ganzen m.w.N. vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    - Die Einschlägigkeit des sog. Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht mit alternativen Begründungen abgelehnt: Zum einen hat es darauf abgestellt, dass für den Fall der Wirksamkeit des (ursprünglichen) Bebauungsplans "G. II" das Nachbargrundstück der Klägerin nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans liege.

    Ist das angefochtene Urteil aber entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Auch bei einer Höhe der Westwand von knapp 9 m kann daher nicht davon gesprochen werden, dass das streitgegenständliche Vorhaben dem benachbarten Anwesen der Klägerin förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Wohngebäude auf dem Nachbargrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 17; B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 20 f.).

    Auch wenn aus einer Nichteinhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Abstandsflächen nicht automatisch auf eine unzumutbare Beeinträchtigung und damit auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.), scheidet im Übrigen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (zu dieser Indizwirkung vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.9.2020 - 15 B 19.1562 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.01.2001 - 26 ZS 00.2620
    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO die maßgebliche Geländeoberfläche - jedenfalls durch Text oder Revision in den Bauzeichnungen - festlegen kann (nach alter Rechtslage gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998, vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris; BayVGH, B.v. 3.1.2001 - 26 ZS 00.2620 - juris), wobei alle Umstände des konkreten Einzelfalls, nämlich u.a. der frühere natürliche Geländeverlauf sowie nachbarliche Belange, zu berücksichtigen sind.

    Sachgerecht ist dabei insbesondere die Orientierung an der Höhenlage der Verkehrsfläche bzw. der Nachbargrundstücke (vgl. BayVGH, B.v. 3.1.2001 - 26 ZS 00.2620 - juris in Bezug auf Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBO 1998).

  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Ein Abwehranspruch unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots könnte allenfalls gegeben sein, wenn eine von der Klägerin behauptete Wertminderung die Folge einer Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks ist (BVerwG, B.v. 24.4.1992 - 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109 = juris Rn. 6; BayVGH B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Ein Abwehranspruch unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots könnte allenfalls gegeben sein, wenn eine von der Klägerin behauptete Wertminderung die Folge einer Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks ist (BVerwG, B.v. 24.4.1992 - 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109 = juris Rn. 6; BayVGH B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls, wonach ausnahmsweise etwas Anderes gelten könnte, sind vorliegend weder substantiiert vorgetragen worden noch sonst ersichtlich (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128
    Es entspricht der Billigkeit, dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, § 162 Abs. 3 VwGO, denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 15 ZB 18.2509

    Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft durch Bauvorhaben im

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747

    Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 30.05.2016 - 15 ZB 16.630

    Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 15 B 19.1562

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Abstandsflächenunterschreitung und

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 14 CS 08.1970

    Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächen; Festlegung der Geländeoberfläche;

  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 25 CS 06.3222
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Hierdurch würde die Wertung des § 12 Abs. 2 BauNVO umgangen (vgl. BayVGH, U.v 16.7.2015 - 1 B 15.194 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 43, 44; BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 19).

    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = juris Rn. 19; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - NVwZ-RR 2016, 168 = juris Rn. 5; zur Rücksichtslosigkeit bei chaotischen Verkehrs- bzw. Parkverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks, wenn diese mit unzumutbaren Lärmbelastungen oder einer Verschlechterung der Erschließungssituation für den Nachbarn verbunden sind, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2449 - juris Rn. 25).

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

    Hierbei ist jedoch insbesondere zu berücksichtigen, dass die fiktive Festsetzung wegen ihrer Auswirkungen auf die für die Abstandsfläche relevante Wandhöhe des Bauvorhabens ohne hinreichend Beachtung nachbarlicher Interessen dessen Rechte verletzen kann (BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 7 ff. unter Wiedergabe der Ausgangsentscheidung des VG Regensburg).

    Grundsätzlich sachgerecht bei der bauaufsichtlichen Festsetzung des Geländeverlaufs ist eine Orientierung an der Höhenlage der Verkehrsflächen (BayVGH, B.v. 25.5.2021 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 15 CS 22.1033

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz: Sozialadäquate Belastungen

    Darüber hinaus geht das Verwaltungsgericht davon aus (BA S. 12), dass das genehmigte Wohngebäude die Abstandsflächen einhalte, was indiziere, dass eine "erdrückende" Wirkung nicht eintrete (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 16).

    Grundstücksnachbarn haben die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze, wozu auch Tiefgaragen gehören, für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen (Lärm-) Belastungen durch zu- und abfahrende Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 19).

  • VG München, 01.03.2023 - M 9 K 20.1185

    Nachbarklage, Außenbereich, Erschließung/Stellplätze/An- und Abfahrtsverkehr,

    Hierdurch würde die Wertung des § 12 Abs. 2 BauNVO umgangen (vgl. BayVGH, U.v 16.7.2015 - 1 B 15.194 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 43, 44; BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 19).

    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = juris Rn. 19; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - NVwZ-RR 2016, 168 = juris Rn. 5; zur Rücksichtslosigkeit bei chaotischen Verkehrs- bzw. Parkverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks, wenn diese mit unzumutbaren Lärmbelastungen oder einer Verschlechterung der Erschließungssituation für den Nachbarn verbunden sind, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2449 - juris Rn. 25; BayvGH, B. v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851- juris Rn. 26 f.).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Insbesondere sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der Stellplatzsituation auf dem Baugrundstück zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr mit der Folge einer für den Antragsteller möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt, kommen könnte (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18).
  • VG Regensburg, 31.03.2022 - RO 2 S 22.657

    Erfolgloser Antag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen ein Mehrfamilienhaus; auch

    Diese Erwägungen gelten auch für Stellplätze in Tiefgaragen, zumal diese im Vergleich zu oberirdischen Garagen den Vorteil haben, dass sie mit dem Parken und Abfahren verbundene Geräuschbelästigungen, wie z.B. Schlagen von Autotüren, Starten von Motoren, weitgehend abschirmen und damit schon grundsätzlich als rücksichtsvoller einzustufen sein dürften (vgl. BayVGH. B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 19; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2449

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt), Beschwerde

    Insbesondere sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der Stellplatzsituation auf dem Baugrundstück zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr mit der Folge einer für den Antragsteller möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt, kommen könnte (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 9 CS 21.2175

    Nachbarklage gegen SB-Markt - Änderung eines Eilbeschlusses

    Auch wenn aus einer Nichteinhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Abstandsflächen nicht automatisch auf eine unzumutbare Beeinträchtigung und damit auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann, scheidet im Übrigen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 16; B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 10.03.2023 - AN 9 K 23.336

    Gebietserhaltungsanspruch, Gefahr des "Umkippens" eines Mischgebiets in ein

    Grundstücksnachbarn haben die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen (Lärm-)Belastungen durch zu- und abfahrende Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich - vorbehaltlich besonderer Verhältnisse im Einzelfall - als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 15 CS 22.1033 - BeckRS 2022, 12067 Rn. 20; BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2744

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

    Es entspricht der Billigkeit, dass der Beigeladene seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, § 162 Abs. 3 VwGO, denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N., B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 15 ZB 21.2277

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Anforderungen bei Mehrfachbegründung

  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908

    Nachbarklage gegen Befreiung für Gartenhaus und Stützmauer

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2759

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

  • VG München, 09.08.2021 - M 11 SN 21.3828

    Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus -

  • VG München, 19.10.2022 - M 8 SN 22.3565

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Stellplätze in

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